Recht der Unterhaltungsindustrie und Kunstrecht
Als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte stehen wir nicht im Rampenlicht, sondern hinter denen, die es tun und navigieren sie durch folgende Rechtsgebiete:
Musikrecht und alle Verträge der Musikbranche
Filmrecht und Filmvertragsrecht, von der Herstellung bis zur Verwertung
Fernseh- und Rundfunkrecht und Recht der Online-Medien
Foto- und Bildrecht
Verlagsrecht und Verlagsverträge
Game-Recht und eSports
Recht der grafischen Gestaltung und Produktedesign
Urheberrecht der Architekten und Planerinnen
Vertragsrecht der Veranstaltungs- und Eventbranche
Im Kunstrecht befassen wir uns regelmässig mit in- und ausländischen Transaktionen von Kunstobjekten, Leih-, Transport- und Versicherungsverträgen, mit Schadenfällen, Authentizitäts- und Restitutionsfragen sowie mit rechtlichen Fragen rund um den internationalen Kulturgütertransfer. Wir beraten Kunstschaffende oder Auftraggebende bei Werkverträgen (insbesondere Kunst am Bau), Erben und Nachlassverwalter beim Umgang mit einem Künstlernachlässen. Wir unterstützen Künstlerinnen und Künstler, Galerien, Museen und Sammlerinnen in vertrags- und urheberrechtlichen Fragen und vertreten ihre Interessen vor Gericht.