Rechtlicher Hinweis

Uto Legal ist als Bürogemeinschaft organisiert und ist keine Anwaltskörperschaft. Ihr Mandat schliessen Sie, vorbehältlich einer anderen Regelung in einem schriftlichen Mandatsvertrag, mit der jeweiligen Rechtsanwältin oder dem jeweiligen Rechtsanwalt ab. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Patrick Dehmer, Stephan W. Feierabend, Dr. Annatina Menn, Dr. Marco Neeser, Gianandrea Prader und Dr. Alesch Staehelin sind einzeln praktizierend und  handeln jeweils eigenverantwortlich. Sie haften nicht solidarisch füreinander und bilden keine Kollektivgesellschaft.

Eine Mandatsbeziehung entsteht erst mit der ausdrücklichen Annahme des Mandates durch den betreffenden Anwalt oder die betreffende Anwältin. Die Kontaktaufnahme oder die Zustellung von Mitteilungen und Akten, sei es auf elektronischem Weg oder in schriftlicher Form, begründet ohne eine solche ausdrückliche Annahme kein Mandats- oder anderes Rechtsverhältnis.