Erbrecht und Nachlassplanung

Wir beraten Privatpersonen bei der Strukturierung von in- und ausländischem Vermögen im Hinblick auf den Todesfall, bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen sowie bei der unternehmerischen und privaten Nachlassplanung. Ebenso betreuen wir Nachlässe als Willensvollstrecker oder Erbenvertreter.

Ferner bieten wir individuelle Unterstützung und Beratung für Künstler/innen mit Blick auf ihren Nachlass oder wir begleiten Erben oder Erbengemeinschaften im bestmöglichen Umgang mit einem Künstlernachlass.

Ansprechpersonen:

Stephan W. Feierabend, Rechtsanwalt Dr. Annatina Menn, Rechtsanwältin Gianandrea Prader, Rechtsanwalt, LL.M.